Arbeiten nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Augel leistet umfangreiche Arbeiten unter Berücksichtigung der Vorgaben und Auflagen des Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Augel hat ein umfassendes Programm erarbeitet um Arbeiten nach den strengen Bestimmungen des WHG sach- und fachgerecht durchzuführen.
Das Wasserhaushaltsgesetzt regelt im §19L ff, dass nur autorisierte und geprüfte Unternehmen Arbeiten in Wasserschutzgebieten und anderen relevanten Bereichen durchführen dürfen. Augel unterzieht sich einer jährlichen Überprüfung durch den TÜV Rheinland (Mitarbeiter und Geräteüberprüfung), um die eigene Autorisierung zu erneuern. Sämtliche Mitarbeiter besuchen jährlich Fortbildungen und Seminare zur Erneuerung und Etablierung des Wissensstands.
Ablauf der Realisierung von Arbeiten nach dem WHG
| Analyse und Bedarfsermittlung der Maßnahmen |
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Um eine bedarfsgerechte Planung erstellen zu können prüfen unsere Fachleute das Bauvorhaben vor Ort und analysieren den konkreten Bedarf, wie auch die Umgebungsbedingungen eingehend.
Dieser Service ist kostenlos und unverbindlich, jedoch ein wichtiger Baustein für die späteren Arbeitsprozesse. |
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| Kostenschätzung und Angebot |
| Auf Basis der Analyse und Besprechungen mit dem Auftraggeber erstellt Augel eine Kostenschätzung bzw. ein unverbindliches Angebot. |
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| Auftragsvergabe und Detailkalkulation |
| Wird der Auftrag erteilt, erstellt Augel eine genaue Detailkalkulation mit den aktuellen Rohstoffpreisen als Grundlage für die Durchführung des Auftrags. |
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| Bauzeitplan & Bauaufsicht |
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Für die zeitgenaue Abwicklung des Projekts erstellt Augel einen Ablaufplan auf dem alle Schritte detailliert aufgezeichnet sind. Dieser Ablaufplan ist das optimale Instrument, um die Fortschritte des Projekts zu überwachen und zu dokumentieren. |
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| Abnahme / Inbetriebnahme bzw. Übergabe |
Am Ende alle Leistungen steht die Abnahme des Projektes durch den Auftraggeber.
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